Die Schufa versorgt ihre Vertragspartnerpartner mit Informationen zur Bonität Dritter.

Damit haben Schufa- Einträge Einfluss auf die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Ein solcher Eintrag kann oftmals Pläne verwerfen, beispielsweise wenn man einen Kredit von der Hausbank benötigt.

In der Praxis kommt es auch vor, dass Verbraucher unverschuldet einen Eintrag erhalten. Dieser kann nur mit Mühe wieder gelöscht werden.

Vorliegend hat ein Mann gegen die Schufa ein Urteil auf Löschung seines Schufa- Eintrages erwirkt.

Da die Schufa erst nach Aufforderung den Eintrag löschte, forderte der Kläger Schadensersatz i.H.v. 17.500,00 EUR.

Die Schufa argumentierte, dass der ursprüngliche Eintrag nicht rechtswidrig gewesen sei und wies die Schadensersatzforderung zurück.

Das LG sprach dem Kläger 5.000, 00 € zu, da der Eintrag den Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt habe.

Dem Kläger sein durch ein „Bolßstellen“ durch den Schufa- Eintrag ein immaterieller Schaden entstanden, den das Gericht  auf 5.000,00 € bezifferte.

Damit stärkte das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers gegenüber dem Interesse der Schufa auf Verarbeitung der Bonitätsinformationen.

 

Sie haben auch einen negativen Schufa- Eintrag.

 

Gerne berate ich Sie unverbindlich über Ihre Ansprüche, wie die Löschung.

 

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