Gerade in der Reisezeit kommt es zu Flugverspätungen und -ausfall.

Hier haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.

Zunächst gilt es den richtigen Ansprechpartner bei Flugausfällen oder -verspätungen zu kontaktieren.
Bei Pauschalreisen ist das der Reiseveranstalter, während bei der individuellen Buchung die Fluggesellschaft der Ansprechpartner ist.
Zu beachten ist hierbei, dass Änderungen der Flugzeit, die 2 Wochen vorher mitgeteilt werden, grundsätzlich geduldet werden müssen.

Die Rechtsprechung hat aber auch hier Ausnahmen entwickelt,wenn ein ganzer Reisetag oder die Nachtruhe beeinträchtigt wird.

Dieses muss im Einzelfall geprüft werden.

Anders sieht es aus, wenn es sich um kurzfristigen Änderungen des Flugplans, in Form eines Flugausfalls, handelt.
Hier gilt dann grundsätzlich, dass Sie- als Reisender- einen Anspruch auf einen anderen Flug oder eine andere Art der Beförderung, bspw. die Bahn, haben.

Bei längeren Wartezeiten ist die Airline verpflichtet “Betreuungsleistungen” zu erbringen.
Hierzu zählen Essen und Getränke, sowie ggf. eine Übernachtung im Hotel. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, müssen die Ausgaben erstattet werden.

Betroffene sollten daher die Belege gut aufheben und ggf. mit Fotos die Verspätung an der Anzeigentafel des Flughafens festhalten.

Dieses gilt auch bei Chaos am Flughafen und verzögerte Gepäckaufnahmen. Ergänzend hierzu ein vorheriger Bericht:

Chaos am Flughafen- Was habe ich für Rechte?

Bei einer Pauschalreise können bei einer Verspätung von 4 Stunden Reisemängel ggü. dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Bei individuellen Buchungen steht den Betroffenen bei mehr als 3 Stunden eineEntschädigung von 250,00 € bis 600,00 € pro Passagier zu.

Gesetzliche Grundlage ist hier die EU-Fluggastrechte Verordnung.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Flug innerhalb der EU stattfindet, von einem Flughafen in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird.

Daher können auch Entschädigungsansprüche gegen Airlines geltend gemacht werden, die ihren Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat haben (bspw. Turkish Airlines, Swiss Air, etc.)

So konnte kürzlich für einen Mandanten eine Flugentschädigung iHv 400,00 € pro Passagier geltend (insgesamt 800,00 EUR) gemacht werden, dass sich sein Flug der Turkish Airlines von Hannover erheblich verspätet hatte.

Die Turkish Airlines hatte der eingereichten Klage nichts entgegenzusetzen und erkannte den Anspruch des Mandanten und der Mitreisenden sofort an.

So mussten auch die Gerichts- und Anwaltskosten durch die Turkish Airlines gezahlt werden.
Die Airlines sind nur dann gesetzlich von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Hierzu zählen u.a. Unwetter und politische Unruhen.

Ob eine Ausnahme zum Zeitpunkt Ihrer Reise vorlag, muss im Einzelnen geprüft werden.

Sie hatten eine Flugverspätung?

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