Zur Zeit ist zu beobachten, dass sich erhebliche Warteschlangen an den Abfertigungen der Flughäfen bilden.

Die Ferien in Niedersachsen (u.a. Delmenhorst) und Bremen beginnen am 15.07.2022. Es steht zu befürchten, dass sich hier auch erhebliche Wartezeiten an den Terminals bilden und viele Reisende auch über den Flughafen Bremen Ihren Urlaub antreten.

Am BER sollen Reisende zur Zeit 2,5 Stunden vor Abflug da sein.

Was passiert aber, wenn ich 2,5 Stunden vor Abflug vor Ort bin und dennoch den Flug verpasse?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Fluggäste einen „ausreichende Zeitpuffer“ einplanen, vgl. BGH Beschluss vom 14.12.2017, III ZR 48/17.

Da das Gericht hier keine festen Zeiten nennt, sondern dieses vom Einzelfall abhängig macht, müssen konkrete Überbelastungen berücksichtigt werden.

Aktuell werden teilweise Zeitfenster von 4 Stunden von Fluggesellschaften empfohlen.

Wer sich an die angegebene Empfehlungen hält, ist erst einmal auf der sicheren Seite. Sollten Sie dennoch den Flug verpassen, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Flugkosten.

Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie als Anspruchsinhaber den „Anstellzeitpunkt“ nachweisen.

Hier empfiehlt sich ein Foto mit Zeitstempel. Dieses erleichtert einen möglichen Gerichtsprozess erheblich.

Sollten Sie in der Schlange nur langsam vorankommen, so müssen Sie sich bemerkbar machen.

Hier führt das Amtsgericht Düsseldorf aus „Der Fluggast hat die Verantwortung nach einer gewissen Wartezeit, wenn sein Abflug kurz bevorsteht, sich bei dem Abfertigungsschalterpersonal bemerkbar zu machen, damit die planmäßige Abflugzeit eingehalten werden kann.“ AG Düsseldorf , (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, 42 C 9584/14).

Das bedeutet, Sie sollten versuchen sich vordrängeln, auch wenn es unangenehm ist.

Ansonsten kann eine Minderung des Anspruchs drohen.

Hatte Ihr Flug Verspätung oder wurden Sie nicht befördert?

Schreiben Sie mich gerne unter meinen Kontaktdaten an oder melden Sie sich telefonisch unter 04221-9166980