Im Umgang mit Behörden und Gerichten stellen Fristen die wichtigste Voraussetzung im Rechtsverkehr dar. Sobald Fristen versäumt werden, können bestimmte Rechtsmittel nicht mehr geltend gemacht werden.
Gesetzlich geregelt sind die Fristen in §§ 187- 193 BGB.
Bei den Fristen von Behörden und Gerichten ist zu unterscheiden, ob es sich um eine sog. „Notfrist“ handelt.
Notfristen können per Gesetz nicht verlängert oder verkürzt werden.
So können beispielsweise Rechtsmittel verlustig gehen oder Bescheide von Behörden rechtskräftig werden.
Wie erkenne ich als Betroffener, ob es sich um eine Notfrist handelt?
Da das Versäumen von Notfristen häufig mit erheblichen Rechtsnachteilen verbunden ist, werden Schreiben, die eine Notfrist beinhalten, mit einer Postzustellungsurkunde versendet.
In der Praxis handelt es sich dabei, um einen „gelben Umschlag“ auf dem der Postbote das Datum des Einwurfs in den Briefkasten vermerkt hat.
Zu beachten ist, dass Notfristen nicht gleich lang sind, so dass zwischen einzelnen Bekanntmachungen der Behörde zu unterscheiden ist.
Anbei sind die wichtigsten Notfristen für Betroffene im Überblick zusammengestellt.
Schreiben der Behörde "Rechtsmittel" Frist
Klage Verteidigungsbereitschaft 2 Wochen
Versäumnisurteil Einspruch 2 Wochen
Strafbefehl Einspruch 2 Wochen
Bescheid Widerspruch 1 Monat
Zivilurteil Berufung 1 Monat
Bei Verteidigungen gegen Strafbefehle hilft Ihnen der Kollege Rechtsanwalt Bernd Idselis.
Sofern eine Frist versäumt wurde gibt es die Möglichkeit eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
Dieses ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Sollten Sie ein Schreiben erhalten haben, sprechen Sie mich gerne unverbindlich an.