Die Schufa Auskunft begleitet uns im Alltagsleben bei dem Abschluss u. a. von Handy- oder Mietverträgen.
Negative Auskünfte können dabei den Abschluss solcher Verträge erheblich erschweren.
Schufa steht hierbei für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.
Hierbei werden die Zahlungserfahrungen von Unternehmen, die der Schutzgemeinschaft angehören, in einer Datei zusammengefasst.
Für Ihre Person wird anhand dieser Daten ermittelt wie wahrscheinlich ein Zahlungsausfall ist.
Zu einem negativen Eintrag kommt es dann, wenn Ihnen ein vertragswidriges Verhalten (u. a. Mahnungen nicht bezahlt) vorgeworfen wird.
Bei einem Strom- oder Internetvertrag kommt es dann zu einem negativen Schufa-Eintrag, wenn Ihnen der Anbieter aufgrund des Zahlungsrückstandes kündigen darf.
Bei falschen Einträgen haben Sie die Möglichkeit diese Löschen zu lassen. Häufiges Beispiel sind bereits beglichenen Forderungen.
Hierbei ist der Anspruch auf Löschung gegenüber denjenigen Unternehmen durchzusetzen, der die falsche Eintragung veranlasst hat.
Bevor man einen Anspruch auf Löschung durchsetzt ist es ratsam zunächst sein Recht auf Auskunftserteilung gegenüber der Schufa geltend zu machen.
Diese muss Ihnen darlegen welche Daten dort über Sie gespeichert sind.
Sollten sich hierbei negative Einträge finden, sollten Sie auf die nötigen Belege heraussuchen, damit eine Löschung dieser Daten veranlasst werden kann.
Bei Ihnen liegt ein negativer Eintrag vor?