In der Praxis kommt es häufiger vor, dass man gegenüber einen anderen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages hat.

– Man hat auf Ebay was verkauft, doch das Geld lässt auf sich warten.

– Oder umgekehrt man hat bereits das Geld überwiesen und noch keine Ware erhalten und möchte nun das Geld zurück erhalten.

– Der Mieter hat einen Mietrückstand, den nun eingetrieben werden soll.

– Der Reisepreis einer stornierten Reise wird nicht zurückerstattet.

Dieses sind nur einige Beispiele, bei denen man einen Anspruch auf Zahlung hat.

Für den Gläubiger stellt sich dann die Frage, wie man seinen Anspruch gegen den Schuldner gerichtlich durchsetzen kann.

Hier bietet das Mahnverfahren eine schnelle und vor allem günstige Lösung. Mit dem Mahnverfahren kann eine schnellere und kostengünstigere Durchsetzung von Geldforderungen erreicht werden, als über eine Klage bei den zuständigen Gerichten.

Obwohl das Mahnverfahren allgemein weniger bekannt ist, hat es in der Praxis eine erhebliche praktische Bedeutung.

Im Bundesgebiet werden jährlich mehrere Millionen Mahnverfahren anhängig. Das entspricht etwa 4/5 der streitigen zivilrechtlichen Verfahren, die über das Mahnverfahren eingeleitet werden.

Im Mahnverfahren muss der Antragssteller lediglich eine halbe Verfahrensgebühr entrichten. Konkret bedeutet das, wenn ich von einem anderen 500,00 € fordere, muss ich 32,00 € an Gerichtskosten zahlen.

Aufgrund der Möglichkeiten über die maschinelle Beantragung ist das Mahnverfahren grundsätzlich auch schneller.

Wird ein Mahnbescheid erlassen hat der Antragsgegner 2 Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Geht der Widerspruch rechtzeitig ein, kommt es zu einem streitigen Zivilprozess an dessen Ende ein Urteil steht.

Versäumt es der Antragsgegner die Widerspruch rechtzeitig einzulegen, kann der Antragssteller ein Vollstreckungsbescheid beantragen.
Nunmehr hat der Antragsgegner wiederum 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.
Geht dieser rechtzeitig ein kommt es ebenfalls zu einem streitigen Verfahren.
Versäumt es der Anspruchsgegner erneut dagegen Einspruch einzulegen ergeht ein Vollstreckungsbescheid.

Mit diesem hat der Antragssteller einen Titel mit dem 30 Jahre lang die Forderung vollstreckt werden kann.
Zusätzlich zu der Hauptforderungen können etwaige Anwaltskosten, sowie die Kosten des Mahnbescheides geltend gemacht werden.

Der Gang des Mahnverfahren wird nochmal im folgenden Schaubild, dargestellt. Gang des Mahnverfahrens

Das Mahnverfahren ist daher eine gute Möglichkeit seine Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Mahnverfahren, rufen Sie an unter:

04221- 91 66 98 0

oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.