M+S Winterreifen nicht mehr gültig.

Jeder Autofahrer kennt den Merksatz, dass Winterreifen von „O bis O“ (Oktober bis Ostern) zu fahren sind. Das heißt im Moment herrscht kurz vor Oktober wieder Termindruck, um sich die Winterreifen aufziehen zu lassen.

Was galt bisher?

Wer keine oder nicht geeignete Winterreifen hatte, wurde mit einem Bußgeld bestraft.

Hierbei galt die gesetzliche Regelung, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur gefahren werden dürfen, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen.

Hier greift ab dem 01.10.2024 eine neue gesetzliche Regelung.

Was ist neu?

Als Winterreifen gelten ab dem 01.10.2024 gemäß § 36 Absatz 4 Nr. 2  StVZO Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der UN-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sind. Damit werden verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt. Das „Alpine“-Symbol ist zum Qualitätssiegel für Winterreifen geworden.

Die Übergangsfrist für Reifen, die lediglich die Prägung „M+S“ (Matsch und Schnee) haben, läuft Ende September aus.

Wer dann dennoch mit Reifen, die ausschließlich die Kennzeichnung „M+S“ haben, unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, wenn winterliche Bedingungen vorherrschen.

Dieses bemisst sich, wie folgt:

Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winterreifen)              60,00 EUR und 1 Punkt

– mit Behinderung                                                                                                                                                            80,00 EUR und 1 Punkt

– mit Gefährdung                                                                                                                                                             100,00 EUR und 1 Punkt

– mit Unfallfolge                                                                                                                                                               120,00 EUR und 1 Punkt

 

Die M+S Reifen dürfen nur genutzt werden, wenn keine winterlichen Bedingungen vorherrschen. An diesem Punkt ist wieder eine rechtliche Diskussion eröffnet, wann denn winterliche Bedingungen vorherrschen. Dieses haben dann im Zweifel die Bußgeldrichter zu definieren.

Wer auf der sicheren Seite sein will, überprüft vor dem Wechsel, ob die Winterreifen ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke aufweisen.

Bei Fragen oder Einsprüchen gegen mögliche Bußgeldbescheide kontaktieren SIe mich gerne unverbindlich.