Seit dem Jahr 2021 wurde die CO2 Steuer auf Heizöl eingeführt.

Sie macht den Liter Heizöl zusätzlich zum Einkaufspreis um ca. 8 Cent pro Liter teurer.

In einem Mietverhältnis stellt sich nun die Frage, welche der Beteiligten (Vermieter oder Mieter) diese Mehrkosten zu tragen hat.

Ein abschließende gesetzliche Regelung existiert hierzu zurzeit nicht.

Grundsätzlich ist vonseiten der Politik der Wille deutlich erkennbar, dass die Ölheizungen ausgetauscht werden sollen.

Um dieses Ziel zu erreichen werden unterschiedliche Vorschläge unterbreitet.

Teile der Regierung haben den Vorschlag gemacht, dass Vermieter nur die Hälfte dieser Zusatzkosten auf ihre Mieter umlegen dürfen.

Zur Begründung hierzu wird angeführt, dass zwar der Mieter die Heizung hoch und runter drehe, jedoch die Entscheidung, ob eine Ölheizung im Keller stehe beim Vermieter liegt.

Um weitere Anreize zum Austausch der Ölheizungen für die Vermieter zu schaffen, wird auch über Subventionierung nachgedacht.

Egal wie sich letztlich der Gesetzgeber entscheidet.

Als Vermieter sei es angeraten eine vorhandene Ölheizung ggf. auszutauschen, um nicht Gefahr zu laufen, lediglich die Hälfte der Zusatzkosten umlegen zu dürfen.

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